| A. |
Anwendungsbereich |
| 1 |
Geschäftsbeziehungen zu Werbeauftraggeber |
| 1.1 |
Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Werbeauftraggeber und web2com AG. Webadvertising-Verträge beinhalten insbesondere die Schaltung von digitalisierten Werbemitteln (Banner, Buttons, etc., nachfolgend: Werbemittel) in Websites während einer bestimmten Dauer, inkl. oder exkl., Beratung, Kreation des Werbemittels oder Erstellen einer Belegungsplanung. |
| 1.2 |
Werbe-, Media-, PR- oder Webagenturen handeln im Namen und auf Rechnung des Werbeauftraggebers. Gegenüber Website-Betreibern handelt web2com AG in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. |
| 1.3 |
Die Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsschluss (vgl. Ziff. 3) Bestandteil des Webadvertising-Vertrages. Gleichzeitig verzichtet der Werbeauftraggeber auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen |
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| 2 |
Anwendbares Recht |
| 2.1 |
Insoweit die Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für den Webadvertising-Vertrag die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff OR). |
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| B. |
Vetragsabschluss, -abwicklung |
| 3 |
Vertragsschluss, nachträgliche Änderungen und Sistierungen |
| 3.1 |
Der Vertragsabschluss erfolgt insbesondere, indem web2com AG |
| - |
entweder ein fertig gestaltetes Werbemittel inkl.. Metadaten, Text und allfälligen Bilddateien zur Schaltung entgegennimmt |
| - |
oder dem Werbeauftraggeber eine definitive Belegungsplanung für die Abwicklung einer Kampagne zustellt, welche dieser innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Zustellung stillschweigend oder ausdrücklich gutheisst. |
| - |
oder mit dem Werbeauftraggeber einen Mengenabschluss vereinbart. |
| - |
oder mit dem Werbeauftraggeber die Kreation eines Werbemittels vereinbart. |
| 3.2 |
Weniger als sieben Tage vor Aufschaltung erfolgende Änderungen oder Sistierungen von Belegungsplanungen oder Werbemitteln sind vollumfänglich kostenpflichtig. Bei vorher erfolgenden Änderungen oder Sistierungen sind mindestens die Kosten für die Beratung, Konzeption und Kreation geschuldet. |
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| 4 |
Preise, Berechnungsgrundlage |
| 4.1 |
Für die Schaltungen gelten die jeweils gültigen Tarife zuzüglich MwSt, die der Website-Betreiber aufstellt. Für alle anderen Vertragselemente wie Beratung, Kreation von Werbemitteln oder Erstellung von Belegungsplanungen etc. gilt die jeweils gültige Preisliste zuzüglich MWSt der web2com AG. Die Kosten zuzüglich MWSt für ausserordentliche Leistungen wie Zwischenauswertungen von laufenden Kampagnen, Expressgebühren, häufige Auftragsmutationen, Fremdleistungen wie z.B. Übersetzungen, etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. |
| 4.2 |
Änderungen der Tarife zuzüglich MwSt treten auch bei laufenden Webadvertising-Verträgen sofort in Kraft. Der Werbeauftraggeber hat das Recht, innerhalb von 2 Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Webadvertising-Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht. |
| 4.3 |
Werbe-, Media-, PR- oder Webagenturen sind gegenüber den Werbeauftraggebern zur Tariftreue verpflichtet. |
| 4.4 |
Als Berechnungsgrundlage für die korrekte Durchführung der Kampagne sowie für die Verrechnung gilt die Auswertung des Site Ad-Management-Tools. |
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| 5 |
Mengenabschluss, Mengenrabatte |
| 5.1 |
Für den Bezug von bestimmten Schaltungsvolumen während einem bestimmten Zeitraum (Mengenabschluss) können die Geschäftsbedingungen der Website-Betreiber Mengenrabatte vorsehen. |
| 5.2 |
Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine höhere Rabattstufe erreicht, können die Geschäftsbedingungen der Website-Betreiber die Anwendung der höheren Rabattstufe vorsehen. |
| 5.3 |
Unverlangt erhaltene Mehrvolumen, welche web2com AG dem Werbeauftraggeber nicht verrechnet, können nicht auf einen Mengenabschluss angerechnet werden. |
| 5.4 |
In der Regel gilt für jede Website ein separater Mengenabschluss. |
| 5.5 |
Der Mengenabschluss kann grundsätzlich nur von einem einzelnen Werbeauftraggeber getätigt werden. |
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| 6 |
Produktionsmaterial |
| 6.1 |
Vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen wird das Produktionsmaterial (Datenträger, Bilder und sonstige Unterlagen) nicht an den Werbeauftraggeber zurückgesandt. |
| 6.2 |
Verwendete Werbemittel werden nach Erscheinen nach Möglichkeit archiviert. |
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| 7 |
Rechte des Betreibers der Website |
| 7.1 |
Der Website-Betreiber behält sich vor, Änderungen der Inhalte der Werbemittel zu verlangen oder Werbemittel ohne Angabe von Gründen abzulehnen. |
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| 8 |
Zahlungskonditionen |
| 8.1 |
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel bei Vertragsschluss. |
| 8.2 |
Auf verfallenen Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins verrechnet. |
| 8.3 |
Für Mahnungen werden die Kosten verrechnet. |
| 8.4 |
Bei der Schaltung von Klein- oder Spezial-Online-Werbung wird in der Regel Vorauszahlung verlangt. |
| 8.5 |
In allen übrigen Fällen sind die Rechnungen, sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung vorliegt, innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. |
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| 9 |
Vorzeitige Vertragsauflösung durch web2com AG |
| 9.1 |
Stellt eine Website während der Vertragsdauer ihr Erscheinen ein, kann web2com AG ohne Ersatzverpflichtung vom Webadvertising-Vertrag zurücktreten. |
| 9.2 |
Dies entbindet den Werbeauftraggeber nicht von der Bezahlung der geschalteten Werbemittel. |
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| 10 |
Haftung der web2com AG |
| 10.1 |
Die Schaltung von Werbemitteln kann aus technischen Gründen, in den Fällen gemäss Ziff. 7.1. oder in Fällen höherer Gewalt ausbleiben, verschoben oder unterbrochen werden. Für diese Fälle ist jegliche Haftung der web2com AG wegbedungen. |
| 10.2 |
Reklamationen wegen fehlerhaften Erscheinens, vorübergehenden Nichterscheinens (z.B. Unterhaltsarbeiten an einem Server) oder Nichterscheinens sind unverzüglich bei web2com AG anzubringen. |
| 10.3 |
Ist aus Verschulden der web2com AG oder des Website-Betreibers der Sinn oder die Wirkung des Werbemittels wesentlich beeinträchtigt, oder ist ein solches während mehreren Tagen oder überhaupt nicht erschienen, erlässt web2com AG maximal die Einschaltkosten oder gewährt dem Werbeauftraggeber die nochmalige Aufschaltung bzw. die Verlängerung der Aufschaltung in der betreffenden Website. Nicht als Verschulden der web2com AG oder des Website-Betreibers gelten: Fehler infolge von Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, von nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften, von ungeeigneten Vorlagen, von telefonisch erteilten Aufträgen, von fehlenden Codebezeichnungen oder von falschen Link-URL's. |
| 10.4 |
Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die soeben genannten wegen fehlerhaften Erscheinens, wegen vorübergehenden Nichterscheinens, wegen Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Insbesondere haften web2com AG oder der Website-Betreiber nicht für Folgeschäden (entgangener Gewinn o.ä.) des Werbeauftraggebers oder Dritter. |
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| 11 |
Haftung des Werbeauftraggebers bezüglich Inhalt der Werbemittel |
| 11.1 |
Der Werbeauftraggeber ist für den Inhalt der Werbemittel verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften des Website-Betreibers und die Branchenregeln einzuhalten und dafür web2com AG und dem Website-Betreiber verantwortlich zu sein. Soweit gesetzlich möglich stellt er web2com AG und den Website-Betreiber sowie deren Organe und Hilfspersonen von Ansprüchen Dritter frei. Der Werbeauftraggeber ist in jedem Falle verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder mit sonstigen Verfahren anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. |
| 11.2 |
Die Verantwortung des Werbeautraggebers erstreckt sich dabei nicht nur auf den eigentlichen Werbeinhalt, sondern auch auf die mit seinen Werbemitteln verknüpfen Inhalte (Links). |
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| 12 |
Geistiges Eigentum an Werbemitteln |
| 12.1 |
Der Werbeauftraggeber anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, der web2com AG an allen von ihr selber kreierten Werbemitteln mit individuellem Charakter. Soweit der Werbeauftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber web2com AG nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt. |
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| C |
Schlussbestimmungen |
| 13 |
Gerichtsstand |
| 13.1 |
Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die zuständigen Gerichte in Zürich |
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| 14 |
Inkrafttreten |
| 14.1 |
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1.1.2003 in Kraft. |
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Änderungen vorbehalten. |